Sehr geehrte Teilnehmer*innen,
von Seiten Ihrer Kostenträger sowie einzelner Krankenkassen haben wir die Information erhalten, dass Sie im Krankheitsfall weiterhin eine Ausfertigung Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber vorlegen müssen, da die Abfrage bei den Krankenkassen für Kostenträger technisch (noch) nicht möglich ist. Sollte Ihr Arzt diese Ausfertigung nicht automatisch ausstellen, weisen Sie ihn bitte darauf hin.
Das Verfahren, also das Original der Arbeitgeberausfertigung bei uns einzureichen, bleibt somit für Sie wie gehabt.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Wambach