Neue NRW-Coronaschutzverordnung

Neue NRW-Coronaschutzverordnung

von Angela Geiling -
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Sehr geehrte Teilnehmer*innen,

bitte beachten Sie die folgende wichtige Information:

Nach der neuen NRW-Coronaschutzverordnung gilt verpflichtend auch für uns als Bildungsträger die Ihnen eventuell schon bekannte „3-G-Regel“, da die Inzidenz in Essen leider anhaltend 35 übersteigt.

Das bedeutet, dass Sie ab Montag, den 23.08.21, nur noch an Ihrer Weiterbildung teilnehmen dürfen, wenn Sie Ihrer Lehrkraft den Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden vollständigen Impfung, Ihrer Genesung* oder eines negativen Testergebnisses (Schnelltest, nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Sollte keine Immunisierung bei Ihnen vorliegen, ist im weiteren alle 3 Tage erneut ein negatives Testergebnis nachzuweisen.   

 Wir bitten um Verständnis, dass wir diese gesetzliche Vorgabe strikt beachten und Ihnen daher die Teilnahme am Unterricht untersagen müssen, sollten Sie ab Montag keinen entsprechenden Nachweis vorlegen.

 * liegt die Infektion mehr als 6 Monate zurück, muss zusätzlich ein Nachweis über eine mindestens 14 Tage zurückliegende (Erst-)Impfung erbracht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bfz-Team