Sehr geehrte Teilnehmer*innen,
seit dem 23.08.21 gilt, wie Ihnen bereits bekannt ist, auch für die Teilnahme an Ihrer Weiterbildung die sogenannte „3-G-Regel“.
Viele von Ihnen sind dem bereits in der letzten Woche nachgekommen, dafür möchten wir Ihnen danken.
Die Vorgabe besteht weiterhin, uns einen Nachweis jeweils montags und donnerstags (bzw. nach Abwesenheit am ersten Teilnahmetag) vorzulegen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab Montag, 30.08.21 – allein aus Gründen des Infektionsrisikos innerhalb Ihrer Gruppe, nicht mehr die Möglichkeit besteht, einen Selbsttest in unserem Hause durchzuführen.
Das bedeutet, dass Sie, sofern Sie keinen Nachweis vorlegen können, ab Montag nicht in den Gruppenraum dürfen, sondern das Haus umgehend wieder verlassen und zunächst ein Testzentrum aufsuchen müssten. Diese Zeit würde dann als Fehlzeit verbucht werden.
Wir bitten weiterhin um Verständnis für die Notwendigkeit dieser Maßnahmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bfz-Team