Liebe Teilnehmenden,
mit neuer CoronaschutzVO entfällt ab sofort die 3-G-Regel und die Verpflichtung zum Testnachweis.
Wir empfehlen aber dringend auch weiterhin das Tragen einer mindestens medizinischen Maske.
Das RKI weist insbesondere in geschlossenen Räumen und bei Unterschreitung des Mindestabstands ein sehr hohes Infektionsrisiko aus.
Bitte halten Sie daher, wo immer es möglich ist, den Abstand ein und beachten die Hygienemaßnahmen wie Händewaschen, Niesen in die Armbeuge.
Wir danken Ihnen für Ihre Kooperation und Ihr Verständnis.
Mit besten Grüßen
Angela Geiling